Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Catharina Brockhaus Fotografie Stand 01.2023

I. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Auftraggeber angenommenen und/oder beauftragten Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen.
  2. Sie gelten mit Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber als vereinbart, spätestens mit Entgegennahme der Fotos. Ein Widerspruch hat schriftlich vor Annahme des Angebotes zu erfolgen.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
  4. Die AGB gelten bei Folgeaufträgen eines Auftraggebers auch für alle zukünftigen Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen.
  5. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht / Nutzungsrecht 
  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von der Fotografin hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche der Fotografin durch den Auftraggeber.
  5. Der Besteller der Fotos i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht die Fotos zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
  7. Bei der Verwertung der Fotos kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart, verlangen, als Urheber der Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
  8. Die RAW Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Honorare, Vergütung, Zahlungsverzug, Reklamation 
  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind -sofern nicht anders vereinbart- nicht im Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Der Auftraggeber hat Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen als eigenständige Leistungen zu vergüten.
  3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
  4. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens sieben Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Zusätzlich eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
  5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Fotowirkung und Farbgebung.
  6. Reklamationen bzgl. Inhalt, Qualität oder Zustand des Fotomaterials sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Fotomaterial als ordnungsgemäß und wie vertraglich vereinbart zugestellt.
  7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung 
  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  3. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Fotos, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Fotografin verwahrt die RAW Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt von ihr aufbewahrte RAW Daten nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  5. Sollte aufgrund besonderer Umstände (plötzliche Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Verkehrsunfall/Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse etc.) die Fotografin nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Die Fotografin bemüht sich (soweit gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
V. Nebenpflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber garantiert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ferner garantiert er das rechtzeitige Einholen von Genehmigungen die zur Durchführung eines Shooting nötig sind. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung einer dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Stornokosten 
  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  2. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber nach verbindlicher Auftragserteilung und verbindlicher Terminvereinbarung wird dem Auftraggeber 25% (Auftragsstorno bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn), 50% (Auftragsstorno bis 72 Stunden vor Auftragsbeginn) bzw. 75% (Auftragsstorno weniger als 72 Stunden vor Auftragsbeginn) des voraussichtlichen Auftragsvolumen bzw. des vereinbarten Preises für das Shooting sowie evtl. bereits entstandene Leistungskosten in Rechnung gestellt.
VII. Datenschutz 
  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  2. Die Fotografin ist – solange der Kunde nicht schriftlich widerspricht – berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung, bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten und für eigene Zwecke für Marktforschung des Unternehmens zu verwenden.
  3. Für den jederzeit möglichen Widerruf dieser Vereinbarung reicht eine eMail an: hallo@catharina-brockhaus.de
  4. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Gestaltung, Bildbearbeitung, Dateihandhabung
  1. Die Bearbeitung von Fotos der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
  2. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Fotobearbeitung und die daraus resultierende Fotowirkung und Farbgebung.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Fotos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  5. Es ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Fotografin nicht gestattet Fotos der Fotografin zu bearbeiten, zu verfremden, von Dritten bearbeiten zu lassen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
IX. Nutzung, Verbreitung, Veröffentlichung 
  1. Die Verbreitung von Fotos der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  3. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm die Dateien auf einem Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  4. Die Fotografin ist berechtigt, die Fotos für jegliche Art von Eigenwerbung zu nutzen. Hierbei im speziellen die Veröffentlichung auf der eigenen Website und in Online-Portalen wie Facebook oder Instagram sowie die Ausstellung in den eigenen Räumlichkeiten. Dies gilt auch für Veröffentlichen im Zusammenhang mit Eigenwerbung der Fotografin.
  5. Widerspricht der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung gilt die Veröffentlichung als genehmigt.
  6. Sollte die Bereitstellung von Fotos und Daten aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, so ist die Fotografin berechtigt, alternative Wege der Fotobereitstellung wie Online Galerien und den Versand von Links zu dieser Galerie an Teilnehmer des Shootings zu wählen. Sollte jemand damit nicht einverstanden sein, so ist dies schriftlich mitzuteilen.
  7. Fotos, welche im Rahmen eines Privatkundenshootings entstanden sind und im Umfang des Shootings enthalten sind, werden in bearbeiteter Form und in voller Auflösung bereitgestellt. Diese Fotos dürfen für private Zwecke genutzt und veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Genehmigung der Fotografin und des Erwerbs des Nutzungsrechtes für diese Aufnahmen. Bei Zuwiderhandlung ist die Fotografin berechtigt ein fälliges Entgelt für das einfache Nutzungsrecht in Höhe von 250 Euro zzgl. die geltende MwSt. zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  8. Vorschaufotos, welche dem Auftragggeber zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht, gespeichert, bearbeitet werden.
  9. Bei widerrechtlicher Veröffentlichung von Vorschaubildern ist die Fotografin berechtigt, das Honorar zzgl. einer Bearbeitungsgebühr dafür nachträglich in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber dieses Foto in bearbeiteter Form und voller Auflösung bereitgestellt.
X. Schlussbestimmungen
  1. Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht und Deutschland als Gerichtstand als vereinbart.
  2. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine juristisch und wirtschaftlich nahkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.
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